Kosten

Bei minderjährigen Patienten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für 
eine ärztlich verordnete logopädische Therapie. Ab 18 Jahren zahlen Sie pro Verordnung eine 
Rezeptgebühr von 10€ sowie eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Behandlungskosten. 
Dies entfällt, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind und einen Befreiungsausweis vorlegen können. 

Als Privatpatient erhalten sie einen Kostenvoranschlag. 
Bitte informieren Sie sich auf dieser Grundlage frühzeitig über den Leistungsumfang Ihrer Versicherung 
und welche Kosten eventuell auf Sie zukommen.
 

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